Unfallversicherung - Wann benötigt man eine Unfallversicherung und worauf sollte man bei einem Vergleich der Leistungen der Unfallversicherungen achten?
Informationen zur Unfallversicherung und Übersicht der Leistungen von Unfallversicherungen.
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Unfallversicherung - Übersicht über Unfallversicherungen

Unfälle ereignen sich im Alltag und zumeist schneller als mancher denkt. Dabei ist der durch die Kreissäge abgetrennte Daumen - trotz Schmerz und Schock - noch nicht einmal das schlimmste Unfallszenario, denn ein Sturz von der Treppe kann beispielsweise den Betroffenen ein Leben lang an den Rollstuhl binden.

Ganz klar Unfälle können jedem passieren, folglich sollte jeder über seine Absicherung nachdenken. Dabei gibt es in Deutschland zwei Systeme, die ganz Allgemein betrachtet, bei Unfällen greifen. Bei genauerer Prüfung wird jedoch offensichtlich, dass die gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfallversicherung sich allein schon hinsichtlich des Versicherungsfalles und damit in Bezug auf den Leistungseintritt unterscheiden.

Die gesetzliche Unfallversicherung existiert in ihrer Grundform seit 1884/1885 als Zweig der Sozialversicherung und wird von den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen getragen sowie von den Mitgliedsunternehmen durch Umlageverfahren vollständig finanziert oder weitestgehend durch Steuermittel (Unfallkasse des Bundes, Unfallkassen der Gemeinden etc.).

Die Beitragshöhe ist unter anderem abhängig von der durch die Träger veranlagten Gefahrenklasse, den gezahlten Arbeitsentgelten, Beitragsaufschlägen und Beitragsnachlässen bzw. der genutzten Fläche, der Art und Anzahl Tiere oder der Art der Pflanzen (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften).
Folglich gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung einen pflichtversicherten Personenkreis, zu dem beispielshalber Angestellte, Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler, Studenten und Kinder, sofern diese einen Kindergarten oder eine Tagesstätte aufsuchen, gehören sowie nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz, der sich auf Arbeitsunfälle (Kausalität), Wegeunfälle und Berufskrankheiten bezieht.

Dabei ist einerseits zu berücksichtigen, dass mit Wegeunfällen nur Unfälle gemeint sind, die auf der unmittelbaren Wegstrecke zwischen versicherter Arbeitstätte und üblicherweise Wohnbereich auftreten, und andererseits die Berufskrankheiten-Verordnung, die anerkannte Berufskrankheiten listet. Erfüllt eine Erkrankung bestimmte Merkmale, kann die gesetzliche Unfallversicherung diese als berufsbedingt akzeptieren und leisten, auch wenn diese nicht ausdrücklich Inhalt der Berufskrankheiten-Verordnung ist (Einzelfallentscheidungen).
Das Sozialgesetzbuch definiert den Versicherungsfall, wobei auch von der Rechtssprechung diverse Kriterien vorgegeben sind.

Die gesetzliche Unfallversicherung bzw. deren Träger übernehmen mehrere Aufgaben, dies sind hauptsächlich die Prävention - die Arbeitssicherheit und damit die Vorbeugung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Beratung und Aufsicht hinsichtlich der beitragspflichtigen Mitglieder (Betriebe usw.) - und die Gewährung von Leistungen im Versicherungsfall, die dazu dienen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der betroffenen, versicherten Person wiederherzustellen.
Hierzu gehören vorrangig medizinische Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel zur Rehabilitation, Leistungen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung (Fortbildung, Umschulung, Berufsvorbereitung, Haushaltshilfe usw.) sowie geldliche Leistungen in Form von Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente (andauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 20% bzw. 30%) sowie Pflegegeld.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet sozusagen nur im Berufsleben, in der Freizeit, bei der im Übrigen durchschnittlich die meisten Unfälle auftreten, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Für Gesundheitsschäden, die aus einem Unfall innerhalb der Freizeit resultieren, tritt jedoch die private Unfallversicherung in Leistung und schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen solcher.
Üblicherweise gibt es keine örtliche oder zeitliche Einschränkung, dass bedeutet, die private Unfallversicherung leistet weltweit und sowohl bei Unfällen in der Freizeit als auch bei Unfällen im Berufsleben. Gut abgesichert, erhält der Betroffene bei Arbeitsunfällen somit Leistungen von der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung. Inwieweit der Versicherungsschutz besteht ist jedoch zu prüfen, da einige Gesellschaften nur Freizeitunfälle einschließen oder nur Unfälle im Inland.

Außer dem Unfall an sich - plötzlich, von außen einsetzendes Ereignis, das sich auf den Körper auswirkt und unfreiwillig eine Schädigung der Gesundheit bewirkt - sind in der privaten Unfallversicherung normalerweise auch Schädigungen an Gelenken (Verrenkung etc.), Muskeln, Kapseln, Bänder und Sehnen (Riss, Zerrung usw.), wenn diese durch erhöhte Kraftanstrengung, also ohne äußeres Ereignis, entstanden sind, eingeschlossen. Selbstverständlich sind vorsätzliche Schädigungen in der Regel ausgeschlossen, allerdings kann eine Muskelzerrung beispielsweise durch das Heben einer Waschmaschine verursacht werden.
Bedeutendster Aspekt der privaten Unfallversicherung sind die Leistungen bei Invalidität infolge eines Unfalles. Dabei ist zuallererst einmal die Versicherungssumme entscheidend, diese sollte ausreichend, bemessen am Jahreseinkommen, sein.
Die privaten Unfallversicherungen beziehen sich ferner auf die so genannte Gliedertaxe, eine Liste, die den Grad der Beeinträchtigung bei vollständiger Funktionsuntüchtigkeit oder Verlust und die damit verbundenen Invaliditätsleistungen in Prozent wiedergibt und sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden kann.

Diese Liste ist jedoch keine pauschale Grundlage, unter anderem weil nicht sämtlich mögliche Beeinträchtigungen aufgeführt sind und da nicht immer eine Gebrauchsminderung von 100% bzw. der Verlust vorliegt, weswegen ein ärztliches Gutachten zur Ermittlung der Invaliditätsleistung herangezogen wird. Überdies bestehen für besondere Berufsgruppen spezielle Gliedertaxen, die vereinbart werden können, zum Beispiel für Mediziner (Heilberuf).
Angenommen bei einer vollständigen Gebrauchsminderung des Daumens (100%) beträgt der Invaliditätsgrad laut Gliedertaxe 20% und die vereinbarte Versicherungssumme 100.000 Euro. Die Leistung der privaten Unfallversicherung liegt dann regulär bei 20.000 Euro. Besteht jedoch nur eine teilweise Gebrauchsminderung des Daumens, angenommen von 50%, würde sich die Leistung der Versicherung auf 10.000 Euro reduzieren. Dieses Beispiel bezieht sich auf einen linearen Tarif.

Obendrein kann sich die Invaliditätsleistung bei Progressionstarifen erhöhen. Dabei wird mit höherem Gebrauchsminderungsgrad die Versicherungssumme und in Zuge dessen auch die Leistung gesteigert.
Liegt die Invalidität bei maximal etwa 25% kann eine Progression üblicherweise nicht vereinbart werden, dementsprechend sind die Versicherungssumme und damit die Invaliditätsleistung gleich denen des linearen Tarifs.
Besteht eine Invalidität von 26% bis 50% kann zum Beispiel eine Progression von 300% (auf Versicherungssumme) festgelegt werden. Bei 50%iger Invalidität des Daumens ergibt sich dann eine Leistung von 30.000 Euro.
Eine Progression von 500% ab 51% Invalidität würde bei einer vollständigen Gebrauchsminderung des Daumens (100% Invalidität) eine Zahlung von 100.000 Euro festsetzen.
Angeboten werden zudem Mehrleistungstarife, bei denen sich die Versicherungssumme ab einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung einmalig verdoppelt, bei 50% Invalidität beispielshalber. So wären bei 100%iger Gebrauchsminderung des Daumens von der privaten Unfallversicherung 40.000 Euro zu leisten.
Diese höheren Summen werden den normalerweise steigenden Kosten bei höherem Invaliditätsgrad gerecht.

Weitere Leistungen der privaten Unfallversicherung sind - je nach Vertragsausgestaltung - eine monatliche Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Vorschussleistung bei schweren Unfallverletzungen, Todessfallleistung, kosmetische Operationen bis zu einer Maximalsumme, Dynamik, Prämienrückgewähr oder tauchtypische Gesundheitsschäden. Für welche Einschlüsse sich der Versicherte entscheidet, hängt von dessen individuellen Lebensumständen ab, so besitzen viele Selbstständige bereits eine separate bzw. in die private Krankenversicherung eingebundene Krankenhaustagegeldversicherung.
Zu prüfen sind überdies individuelle Versicherungsausschlüsse, Leistungskürzungen und Risikozuschläge, zum Beispiel bei speziellen Sportunfällen oder Berufen (Sprengmeister, Piloten usw.).
Auf dem Versicherungsmarkt werden außerdem verschiedene Unfallversicherungen offeriert, die nur bestimmte Risiken, vielmehr bestimmte Bereiche des Lebens abdecken, darunter die Insassenunfallversicherung und die Reiseunfallversicherung.

Bei einem Unfall können für Familien hohe finanzielle Belastungen entstehen, die nicht so einfach ausgeglichen werden können. Schützen Sie die eigene Familie vor diesen Kosten und führen einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Unfallversicherungen durch und beantragen die beste Unfallversicherung direkt online nach dem Vergleich.