Pensionskasse - Die betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskasse im Vergleich der fünf Durchführungswege und kostenlose Beratung zu Pensionskassen anfordern.
Die beste betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskasse durch einen Vergleich der verschiedenen Pensionskassen und Durchführungswege finden.
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Pensionskasse - die betriebliche Altersvorsorge mit Pensionskassen

Bei einer Pensionskasse handelt es sich um einen eigenständigen Versorgungsträger. Die Pensionskassen bilden eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, insgesamt gibt es hier fünf Durchführungswege.

Grundsätzlich muss man zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen unterscheiden.
Die Pensionskassen sichern die Vorsorgerisiken Renteneintritt, Tod und Invalidität ab. Der jeweilige Versorgungsberechtigte hat einen direkten Leistungsanspruch an die Pensionskasse.

Versichert ist immer der Arbeitgeber selbst, nicht wie es bei den Unterstützungskassen der Fall ist der Arbeitgeber. Die Arbeitgeber übernehmen jedoch eine subsidiäre Haftung: im Falle einer Insolvenz der Pensionskasse muss der Arbeitgeber einspringen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz auch als BaFin bezeichnet, übernimmt die Überwachung der Pensionskassen. Die meisten Pensionskassen unterliegen seit der Deregulierung Anfang 2006 denselben Anforderungen wie auch andere Lebensversicherungs-Unternehmen.
Für die betriebliche Altersvorsorge benötigt der Arbeitnehmer grundsätzlich die Zusage seines Arbeitgebers. Die Pensionskasse selbst wird von diesem ausgesucht. Im Rahmen der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Einkommens als Beitrag in die Pensionskasse ein. Sollte der Arbeitnehmer vorzeitig das Unternehmen verlassen, so kann er selbst die Beiträge in die Pensionskasse zahlen, den Vertrag beitragsfrei stellen lassen oder ihn von seinem neuen Arbeitgeber übernehmen lassen.

Die monatlichen Beiträge werden absolut risikolos und sehr konservativ angelegt, den die Pensionskassen garantieren eine Mindestverzinsung in Höhe von 2,25 Prozent.
Es gibt für die betriebliche Altersvorsorge in Form von Pensionskassen eine starke steuerliche Begünstigung. Die Beiträge selbst gehören zwar zum Gehalt bzw. zum Arbeitslohn, sind jedoch bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei. Die Grenze liegt zur Zeit bei 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Im Jahr 2008 ergibt sich hierdurch ein Betrag von 2544 Euro. Dieser Betrag ist nicht nur steuerfrei, sondern auch sozialabgabenfrei, wodurch sich auch für den Arbeitgeber Einsparungen ergeben. Werden höhere Beiträge in die Pensionskasse gezahlt, so kann der überschüssige Teil in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben gemäß § 10a EStG geltend gemacht werden. 
Allerdings unterliegen die späteren Leistungen aus der Pensionskasse der nachgelagerten Besteuerung. Da man jedoch davon ausgeht, dass man im Alter mit einem niedrigeren Steuersatz zu rechnen hat, ergibt sich dennoch ein steuerlicher Vorteil.

Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Pensionskassen ist sehr sicher und zudem können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden, sowie Sozialabgeben gesenkt werden.