Lebensversicherung - Ist eine Altersvorsorge mit Lebensversicherung sinnvoll und welche Lebensversicherungen bieten die besten Leistungen?
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Lebensversicherung - worauf man bei Lebensversicherungen als Altersvorsorge achten sollte

Lebensversicherungen sichern in geldlicher Form bestimmte Risiken des Lebens, je nach Vertragsart sind dies vorrangig das Langlebigkeitsrisiko und das Todesfallrisiko einer Person.

Die Leistung einer Lebensversicherung ist die Versicherungssumme, die bei Erleben eines bestimmten Zeitpunktes bezogen auf die versicherte Person, zu einem gewissen Zeitpunkt bzw. bei Tod des Versicherten innerhalb eines definierten Zeitraumes - beim Eintritt des vertraglich festgelegten Versicherungsfalles - fällig wird und an die versicherte Person oder einen anderen Bezugsberechtigten mit einer Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt wird.

Lebensversicherungen sind unter anderem entsprechend ihres Versicherungsfalles und der Art der Kapitalbildung gliederbar, wobei Mischformen existieren, insbesondere hinsichtlich des Versicherungsfalles, und Merkmale fließend ineinander übergehen können.

Die bekanntesten Lebensversicherungen auf dem deutschen Markt sind sicherlich die Kapitallebensversicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung, die Risikolebensversicherung und - sofern unter dem Aspekt des Langlebigkeitsrisiko betrachtet - die private Rentenversicherung.

Bei der gemischten Lebensversicherung gibt es zwei mögliche Versicherungsfälle, nämlich den Tod des Versicherten vor Ende der Vertragslaufzeit oder das Erleben des Vertragsendes. Die Versicherungsgesellschaft tritt hier also immer in Leistung, die Frage ist nur, welcher Versicherungsfall die Leistung auslöst.
Die gemischte Lebensversicherung gibt es wiederum in zwei Ausführungen, zum einen die Kapitallebensversicherung mit Garantieverzinsung von derzeit 2,25%, die durch die Investition des Sparanteiles in risikoärmere Anlagen gewährleistet wird. Diese Variante wird oft als konventionelle oder klassische Lebensversicherung angepriesen. Der Versicherte erhält im Erlebensfall neben der garantierten Versicherungssumme auch die bis dato von der Gesellschaft erzielten Überschüsse, wobei diese keiner Garantie unterliegen.

Im Todesfall des Versicherten kommen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme sowie die bis dahin erwirtschafteten Überschüsse dem im Vertrag benannten Bezugsberechtigten zu Gute.
Angeboten wird außerdem die kapitalbildende Lebensversicherung für den Todesfall und den Erlebensfall auf verbundene Leben. Dabei gelten häufig zwei Personen als Versicherte, üblicherweise sind dies Ehepartner oder geschäftlich verbundene Partner. Die Fälligkeit der Versicherungssumme tritt ein, wenn ein Versicherter innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt (zuerst Sterbender), der Versicherungspartner bezieht die Leistung. Falls keiner der beiden Versicherten während der Versicherungsdauer verstirbt, wird die Versicherungssumme am Ende dieser gezahlt.

Zum Zweiten gibt es die fondsgebundene Lebensversicherung, welche die Sparanteile der Versicherungsprämie in aussichtsreiche Investmentfonds investiert, eine Garantieverzinsung ist nicht enthalten, jedoch sind die Renditechancen im Vergleich höher. Zumindest existiert auch bei der fondsgebundenen Lebensversicherung eine vertraglich festgelegte und damit garantierte Todesfallsumme. Wie hoch allerdings die Versicherungsleistung im Erlebensfall ausfällt, hängt von den Kursen der Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt ab. Empfehlenswert ist es daher etwaige Garantieelemente oder Bausteine zu vereinbaren, wie die Verlängerungsoption - für den Fall, dass bei Ablauf die Kurse gerade niedrig stehen - oder das Ablaufmanagement, bei dem zum Ende des Vertrages in risikoärmere Fonds umgeschichtet wird.
Ferner werden unter anderem Mischprodukte - mit Garantieverzinsung und die Überschüsse werden aus der Anlage in Fondsprodukte erzielt - offeriert.

Zu den Lebensversicherungsprodukten zählen natürlich auch Varianten, die nur einen Versicherungsfall vorsehen, nämlich den Tod, das Erleben oder einen bestimmten Zeitpunkt. Dies sind die Termfixversicherung, die Risikolebensversicherung und die private Rentenversicherung.
Die Termfixversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung mit konkretem Fälligkeitszeitpunkt und - obwohl nicht immer hierfür eingesetzt - auch unter der Bezeichnung Ausbildungsversicherung bekannt. Die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich erzielter Überschüsse wird zum Ende der Versicherungsdauer an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Ob der Versicherungsnehmer diesen festen Zeitpunkt erlebt, spielt für die Auszahlung selbst keine Rolle, es wird geleistet. Verstirbt der Versicherungsnehmer jedoch innerhalb der Versicherungsdauer, wird die Versicherung beitragsfrei gestellt, ohne dass sich die Versicherungssumme ändert.

Die Risikolebensversicherung tritt nur dann in Leistung, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer verstirbt, und zahlt an den Bezugsberechtigten die vorher vereinbarte Versicherungssumme. Mögliche Überschüsse, vor allem Kosten- und Risikoüberschüsse, werden als Todesfallbonus gewährt oder zur Beitragssenkung verwandt. Eine Risikolebensversicherung ist, weil eben „nur“ der Todesfall abgesichert ist, vergleichsweise günstig.
Auch bei der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Vertragsausgestaltungen, beispielsweise eine mit der Zeit sinkende Versicherungssumme (als Sicherheit für Darlehen), die Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung oder die Risikolebensversicherung auf (zumeist zwei) verbundene Leben - Leistungsfälligkeit besteht hier, wenn während der Versicherungsdauer einer der beiden Versicherten verstirbt.

Die private Rentenversicherung sichert grundsätzlich den Erlebensfall, steht damit also im Gegensatz zur Risikolebensversicherung. Private Rentenversicherungen gibt es - wie die gemischte Lebensversicherung - als klassische Variante mit momentan 2,25% Garantieverzinsung und nicht garantierten Überschüssen und als Fondsgebundene. Die Auszahlung am Ende des Vertrages erfolgt entweder als einmalige Summe oder - wie üblich und namensgebend - als monatliche Rente. Keine Wahl besteht jedoch, wenn es sich hierbei um Riester- und Rürup geförderte Rentenversicherungen handelt.
Im Versicherungsvertrag der privaten Rentenversicherung können trotz des eigentlichen Erlebensfallcharakters bestimmte Leistungen bei Tod des Versicherten vorgesehen sein. Während der Einzahlphase erhalten demnach die Hinterbliebenen zumindest die gezahlten Prämien, für die Rentenbezugszeit können Garantiezeiten vereinbart werden. Inzwischen werden ferner private Rentenversicherungen mit eingeschlossenen Todesfallleistungen offeriert, bei Tod innerhalb der Einzahlphase wird hier eine vertraglich vereinbarte Versicherungssumme fällig, oft plus Überschussbeteiligung.

Immer populärer werden zudem britische Lebensversicherungen bzw. Englische Rentenversicherungen mit einem Garantiezins (üblicherweise auf die gesamte Prämie), flexibleren Kapitalanlagemöglichkeiten (auch höhere Aktienquote) sowie im Durchschnitt höheren Renditen.

In die Vertragswerke der verschiedenen Lebensversicherungen können Zusatzversicherungen eingebunden sein, darunter die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung sowie die Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung.

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