Berufsunfähigkeit - Was ist Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit und wann ist man berufsunfähig ? Was kann mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden?
Informationen zur Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sowie Übersicht der Leistungen von Berufshaftpflichtversicherungen.
Sie sind hier: Startseite Versicherungen >> Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit - wann ist man gesetzlich berufsunfähig?

Unter dem Begriff Berufsunfähigkeit versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der Gesundheit, die durch einen Arzt bestätigt ist, und aufgrund dessen der Beruf nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang ausgeführt werden kann.

Eine solche Berufsunfähigkeit kann Folge von einem Unfall, einer Krankheit oder auf Grund von Invalidität sein.
Der eigentliche Beruf kann bei der Berufsunfähigkeit nicht mehr ausgeübt werden.

Allerdings darf man die Berufsunfähigkeit nicht mit der Erwerbsunfähigkeit gleichsetzen, denn die Berufsunfähigkeit bezieht sich nur auf den erlernten Beruf, der nicht mehr ausgeübt werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, das der Betroffene nicht einer anderen Tätigkeit nachgehen kann, die seinem körperlichen und geistigen Zustand entspricht.

Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung ist derjenige Berufsunfähig, dessen Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder Behinderung auf unter sechs Stunden täglich sinkt. Hierbei muss man besonders beachten, dass die Erwerbsfähigkeit sinken muss. Dies bedeutet, das den Betroffenen auch Tätigkeiten zugemutet werden können, die ihren Fähigkeiten und Kräften entsprechen – jeweils unter Berücksichtigung ihres bisherigen Berufes und Ausbildung. Insbesondere sind solche Tätigkeiten zuzumuten, für die der Betroffene speziell umgeschult bzw. ausgebildet wurde, um so am Arbeitsleben teilzuhaben.
Wer eine zumutbare Tätigkeit voll ausüben kann, gilt im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als berufsunfähig. Dabei spielt es keine Rolle, wie die derzeitige Lage am Arbeitsmarkt ist.
Die Berufsunfähigkeit im eigentlichen Sinne gibt es daher bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr – sie wurde zum Jahr 2001 abgeschafft. Lediglich Versicherte, die vor dem Jahr 1961 geboren sind können unter gegebenen Umständen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit beantragen.

Um die Berufsunfähigkeit festzustellen, muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden.
Auf Grund der strengen gesetzlichen Regelungen und den niedrigen Rentenzahlungen bei einer Berufsunfähigkeit, ist es sinnvoll sich vor dem Risiko einer Berufsunfähigkeit zu schützen. Die Absicherung kann auf verschiedensten Wegen erfolgen: Zum einen kann eine selbständige Versicherung zum Schutz gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden. Zum anderen gibt es jedoch auch die verschiedensten Kombinationsmöglichkeiten, bei denen Versicherungen die eine Berufsunfähigkeitversicherung beinhalten.
So gibt es Risikolebensversicherungen, Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen, die auf Antrag die Berufsunfähigkeit einschließen. Auch bei der Basisrente, die unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert wird, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden. Sei zuletzt noch die Kombinationsmöglichkeit mit Renten- und Aktienfonds genannt. Mit einer entsprechenden Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit, sichert man sich gleichzeitig auch vor dem Risiko einer Erwerbsunfähigkeit.

Gerade bei dem hohen Risiko von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, sollte man sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen absichern. Fordern Sie deshalb einen kostenlosen und unverbindlichen Vorschlag zur Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.