Einkommensteuer sparen - Die Einkommensteuer sparen zu können ist für jeden ein Wunschtraum. Doch welche Möglichkeiten die Einkommenssteuer zu sparen gibt es wirklich?
Informationen zur Einkommensteuer und den Möglichkeiten die Einkommensteuer sparen zu können.
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Einkommensteuer Informationen und Sparmöglichkeiten

Die Einkommensteuer, für den öffentlichen Haushalt neben der Umsatzsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen überhaupt, wird auf das - zu versteuernde - Einkommen erhoben.

Die Einkommensteuererklärung wird gewöhnlich zur Berechnung bzw. Veranlagung der Einkommensteuer eines Kalenderjahres herangezogen und ist bis zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Eine Erweiterung dieser Frist ist unter Umständen möglich.

Das Finanzamt prüft diese schriftliche Erläuterung der Einkommensverhältnisse und setzt die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag plus eventuell die Kirchensteuer fest und verrechnet diese mit bereits geleisteten Steuerzahlungen (Vorauszahlungsbescheid entsprechend dem Gewinn des Vorjahres, Lohnsteuer etc.).

Der Einkommensteuerbescheid weist je nach Prüfergebnis demnach entweder zur Zahlung noch offener Einkommensteuer an oder - bei zu viel entrichteter Steuer - informiert über den Überzahlungsbetrag (Guthaben) und dessen Erstattung.
Die Einkünfte können sich aus verschiedenen Einkunftsarten, darunter nichtselbstständige und selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Miet- und Pachteinnahmen, zusammensetzen.
Die Summe der Einkünfte kann wiederum durch diverse Freibeträge, Belastungen, Aufwendungen, Pauschbeträge usw. minimiert werden, hieraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.

Wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist und damit die festzusetzende Einkommensteuer, hängt folglich auch von der Höhe oben genannter Abzüge ab und vor allem davon, inwieweit diese angesetzt werden. Wer sich vorher informiert, was für Aufwendungen absetzbar sind sowie zu welchen Höchstbeträgen, und seine Lebensumstände hierauf überprüft, kann Steuern sparen.
Mögliche Aufwendungen zur Minderung der Einkünfte sind beispielsweise Scheidungskosten, Unterhaltsleistungen, Fahrtkosten zur regelmäßigen Arbeitsstätte und wechselnden Arbeitsstätten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kosten aus der Reinigung der Berufskleidung, Kosten für Kinderbetreuung, Spenden, Beiträge zur Riester-Rente und zur Rürup-Rente, Pflegekosten sowie Prämien zur Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Risikolebensversicherung.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Verlustbehandlung, explizit der Verlustausgleich bzw. Verlustabzug, welche ebenfalls die Einkünfte und folglich die Steuerlast reduzieren können.
Dabei wird der horizontale Verlustausgleich - Verrechnung von Verlusten und Gewinnen gleicher Einkunftsart und gleichen Veranlagungszeitraumes -, der vertikale Verlustausgleich - Verrechnung von Verlusten und Gewinnen unterschiedlicher Einkunftsarten und gleichen Veranlagungszeitraumes - sowie der Verlustabzug - aus Verlustausgleich bleibende Verluste werden früheren (Verlustrücktrag) oder folgenden (Verlustvortrag) Veranlagungszeiträumen zugerechnet - unterschieden.
Weil diese Behandlung von Verlusten als Basis für diverse Investments, im Allgemeinen so bezeichnete Steuerspar- oder Steuerstundungsmodelle, dient, wird immer wieder über Einschränkungen der Verlustverrechnungsmöglichkeiten dieser Modelle diskutiert und jene auch vollzogen.

Als Steuersparmodelle galten bzw. gelten zum Beispiel Medienfonds, Schiffsfonds, Windfonds, Wertpapierhebelfonds sowie der Erwerb und die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude (Sanierungskosten können prozentual geltend gemacht werden). Einige Anlagen, bei denen die Verlustzuweisung inzwischen keine Rolle mehr spielt, punkten mittlerweile mit respektablen Renditen oder gewähren andere steuerliche Vorzüge (nahezu steuerfreie Ausschüttung, Doppelbesteuerungsabkommen usw.).

Grundsätzlich sind Personen mit einem zu versteuernden Einkommen innerhalb eines Veranlagungszeitraumes von bis zu 7.664,00 Euro (Ledige) und 15.328,00 Euro (Ehepartner) von der Einkommensteuer befreit - Grundfreibeträge.
Zu versteuerndes Einkommen, das diese Grenzen überschreitet, muss gemäß der stufenweise steigenden Einkommensteuersätze versteuert werden. Dabei beträgt der Eingangssteuersatz 15%, der Spitzensteuersatz 42% und der Tarifbalkon 45%.

Grundsätzlich können steuermindernde Investitionen für Besserverdienende eine lohnende Möglichkeit sein, die Einkommensteuer sparen zu können. Eine Beratung durch einen erfahrenen Experten sollte aber auf jeden Fall durchgeführt werden. Jetzt Beratung kostenlos anfordern!