Auslandskrankenversicherung - Wann benötigt man eine Auslandskrankenversicherung für einen Auslandskrankenschutz und wie findet man die Auslandskrankenversicherungen mit den besten Leistungen?
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Auslandskrankenversicherung - wichtige Infos zu den Leistungen der Auslandskrankenversicherungen

Der Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit im Jahr. Damit dies auch so bleibt, sollte man bereits im Vorfelde auch an unvorhersehbare Ereignisse denken und sich entsprechend absichern.

Den nötigen Schutz vor diesen Ereignissen bieten die verschiedensten Reiseversicherungen, zu denen auch die Auslandskrankenversicherung gehört und die unentbehrlich für alle Reisende in ferne Länder ist. Zwar bieten die gesetzlichen Versicherungen ihren Mitgliedern einen gewissen Schutz – jedoch nur innerhalb der europäischen Union.

In anderen Ländern übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen keinerlei Kosten, die den Urlaubern durch eine Krankheit entstehen können. Aber auch innerhalb der Europäischen Union wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht die vollen Leistungen abgedeckt, sondern nur ein minimaler Teil, so dass auch hier den Urlaubern zusätzliche Kosten entstehen können, die sie selbst zu tragen haben.

Durch die Einführung der europäischen Gesundheitskarte im Jahr 2006 wurde der bis dahin genutzte Auslandkrankenschein abgeschafft. Viele Krankenversicherungskarten beinhalten die europäische Krankenversicherungskarte. Wer jedoch noch eine alte Karte hat, der sollte auf jeden Fall bei seiner Krankenkasse nachfragen und gegebenenfalls noch vor dem Urlaub eine neue beantragen. Die europäische Krankenkarte kann, wie in Deutschland auch bei dem Besuch eines Arztes einfach eingesetzt werden. Doch gerade in den touristischen Orten im Ausland ist eine Behandlung oft deutlich teurer als eine vergleichbare in Deutschland.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur den Betrag, der auch in Deutschland für die Behandlung erstattet werden würde. Den Differenzbetrag hat der Versicherte selbst zu tragen. Sonderleistungen sind in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erst recht nicht enthalten, wie beispielweise der Rücktransport vom Urlaubsort nach Deutschland.
Daher ist jeder Reisende gut beraten, wenn er vor dem Urlaub eine Auslandskrankenversicherung bei einem privaten Anbieter abschließt, denn diese übernehmen in der Regel alle anfallenden Kosten, wie auch stationäre Behandlungen, Rücktransport bei einer schweren Erkrankung oder Krankenhaustagegeld.
Gerade wer solche Leistungen in Anspruch zu nehmen hat, muss den vollen Betrag für diese selbst übernehmen, wenn er keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Doch Vorsicht: Besteht eine Krankheit bereits vor der Reise und resultieren hieraus planmäßige Behandlungen während der Reisedauer, so sind auch die privaten Anbieter nicht verpflichtet, die Leistungen zu übernehmen.

Versicherte, die sich privat bei einer Krankenkasse versichert haben benötigen in der Regel keine zusätzliche Auslandkrankenversicherung, da sich der Schutz der Versicherten bei den privaten Krankenkassen weltweit erstreckt. Man sollte sich hierüber jedoch vor Beginn der Reise erkundigen.

Die Auslandkrankenversicherung kann zum einen für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden (für die Dauer des Urlaubes), zum anderen gibt es auch Jahrespolicen, die für ein gesamten Jahr gültig sind und sich automatisch um ein weiteres verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Wer nicht nur einmal im Jahr verreist, sondern öfter und für einen längeren Zeitraum, dem empfiehlt sich die Jahrespolice, da sie deutlich preisgünstiger angeboten wird.

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