Berufsunfähigkeitsversicherung - Was ist Berufsunfähigkeit und wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung ? Wie findet man die Berufsunfähigkeitsversicherungen mit den besten Leistungen?
Informationen zur Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Übersicht der Leistungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung - was ist bei den verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherungen zu beachten?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die eintritt wenn der Versicherte auf Grund seines Gesundheitszustandes seinen Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr weiter auszuüben vermag, und vor allem seit der Reform 2000/2001 und dem damit verbundenen Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente ein bedeutender und nicht zu unterschätzender Absicherungsaspekt für die deutschen Bundesbürger.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in ihrer Form seit 2001 nicht mehr. Stattdessen wurde für alle nach dem 2. Januar 1961 geborenen Personen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die eine Tätigkeit - unabhängig vom erlernten bzw. ausgeführten Beruf - von drei bis weniger als sechs Stunden täglich vorrausetzt, sowie die Rente wegen voller Erwerbsminderung (weniger als drei Stunden) eingeführt.

Gesonderte Regelungen gelten unter anderem für Personen, die vor diesem Datum geboren wurden - zwar besteht hier eingeschränkter Berufsschutz, dennoch wurden die Leistungen gekürzt.
In Anbetracht dessen und dass im Durchschnitt jeder 4. Deutsche vor dem Eintritt in die Rente eine Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall erleidet, stellt sich die Bedeutung einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Dabei gelten psychische Erkrankungen als eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit.

Insbesondere wer im Job körperlich schwere Tätigkeiten verrichtet oder einer starken psychischen Belastung ausgesetzt ist, etwa als Feuerwehrmann, Lehrer, Dachdecker oder Krankenschwester, oder wer von der gesetzlichen Seite her von vornherein keine Unterstützung zu erwarten hat (Selbstständige usw.), sollte über die Absicherung mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
Wer sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, wird schnell erkennen, wie
viele Anbieter und Vertragsausgestaltungen auf dem Markt zu finden sind. Grundsätzlich kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein eigenes Versicherungswerk sein oder als Zusatzversicherung im Verbund mit einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Die Versicherungsprämien sind üblicherweise vom Versicherungsumfang, der Leistungshöhe (monatliche Berufsunfähigkeitsrente), der Leistungsdauer, der Laufzeit des Versicherungsvertrages sowie vom Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Beruf des Versicherungsnehmers abhängig. Überdies können Hobbies (Extremsport/gefährliche Sportarten etc.) und die Überschussbeteiligung in Form der Beitragsverrechnung die Prämie zur Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussen.

Die von der Gesellschaft erwirtschafteten Überschüsse werden vornehmlich zur Beitragsverrechnung verwand, mögliche Überschussvarianten sind weiterhin das Bonussystem (Steigerung der Rentenhöhe durch Bonusrente) und die verzinsliche Ansammlung, bei der die Überschüsse verzinst und am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden.
Die Versicherungsbeiträge und die Versicherungsleistung der Berufsunfähigkeitsversicherung können durch eine vereinbarte, jährliche dynamische Anpassung erhöht werden, dies soll - sofern in ausreichender Höhe festgelegt - das Inflationsrisiko decken. Zwei Jahre in Folge kann der im Vertrag geführten Beitragsanhebung widersprochen werden, im dritten Jahr sollte die Dynamisierung jedoch vollzogen werden, ansonsten verliert der Versicherungsnehmer den Anspruch auf diese in den folgenden Jahren.

Beitragsbefreit ist der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall (Berufsunfähigkeit) sowie - je nach Versicherung - bei Prüfung auf Berufsunfähigkeit (Stundung) und zeitweise bei eintretender Arbeitslosigkeit (Freistellung). In letztgenannter Situation wird möglicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt.
Wichtig sind außerdem die Vertragsbedingungen bezüglich der Versicherungsleistung, standardisierte Tarife sehen eine Zahlung der vollen, vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ab 50%iger Berufsunfähigkeit vor. Andere Gestaltungen - Staffelungen - sind zumeist möglich, dann tritt die Gesellschaft beispielsweise bereits ab 25%iger Berufsunfähigkeit ein und leistet 25% der versicherten Rentenhöhe, mit zunehmenden Grad der Berufsunfähigkeit steigt die Leistungshöhe.

Wann der Leistungsfall eintritt, also wann von einer Berufsunfähigkeit in Bezug auf die Dauer gesprochen werden kann, ist dem Vertrag zu entnehmen, üblich sind hierbei durch einen Arzt prognostizierte sechs Monate, in denen der Beruf nicht ausgeübt werden kann. Andere Verträge beinhalteten einen Zeitraum von drei Jahren.
Zu berücksichtigen sind überdies die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung, bis zu welchem Alter die Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit maximal von der Versicherungsgesellschaft gezahlt wird, sowie die Versicherungsdauer, bis zu welchem Alter der Versicherungsvertrag und damit der Versicherungsschutz läuft. Gebräuchlich ist vor allem das 60. Lebensjahr, einige Berufsunfähigkeitsversicherungen ermöglichen als Endalter das 65. Lebensjahr oder sogar das 67., wodurch der Zeitraum zwischen Erwerbstätigkeit bzw. (möglicher) Berufsunfähigkeit und Rentenalter deutlich besser abgesichert ist.
Zudem kann / muss eine Karenzzeit vereinbart werden, nach deren Ablauf die Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit geleistet wird und welche die Versicherungsbeiträge senkt. Sechs Monate können sinnvoll erscheinen, sofern eine anderweitige Absicherung besteht (genügend Ersparnisse usw.)

Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen des Versicherungsantrages ist obligatorisch, hier ist außerdem auf vage Formulierungen sowie auf das Rücktrittsrecht des Versicherers bei Falschbeantwortung zu achten (Befristung).
Ein etwaiger angemessener Beitragszuschlag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte - sofern möglich - einem gänzlichen Vertragsausschluss vorgezogen werden. Eine Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist obendrein ein sinnvoller Vertragsbestandteil.
Zu prüfen sind bei Berufsunfähigkeitsversicherungen beispielsweise Verweisungsklauseln (abstrakte, konkrete), Arztanordnungsklauseln, die befristete bzw. unbefristete Anerkennung eines Leistungsfalls sowie die rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei verspäteter Mitteilung durch den betroffenen Versicherten.
Falls sich ein Berufswechsel ergeben sollte, muss dieser der Versicherungsgesellschaft zumeist mitgeteilt werden und zwar unverzüglich, möglicherweise droht sonst das Ende des Versicherungsschutzes. Einige Vertragswerke orientieren sich an dem zuletzt ausgeübten Beruf, weswegen eine Mitteilung hier eigentlich entfallen kann. Ein Hinweis an den Versicherer schadet jedoch sicherlich nicht.

Gerade bei dem hohen Risiko von einer Berufsunfähigkeit betroffen zu sein, sollte man sich und seine Familie vor den finanziellen Folgen absichern. Fordern Sie deshalb einen kostenlosen und unverbindlichen Vorschlag zur Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.