Private Krankenversicherung PKV - Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung (PKV) und welche Unterschiede gibt es bei den privat Krankenversicherungen?
Informationen über die private Krankenversicherung (PKV) und Übersicht der Leistungen von privat Krankenversicherungen.
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Private Krankenversicherung (PKV) - Leistungen der privaten Krankenversicherungen

Beim Thema Leistung kann die private Krankenversicherung besonders punkten. Denn zum einen kann jeder Versicherungsnehmer den eigenen Leistungsumfang bestimmen, ob er sich dabei für eine Basisversorgung entscheidet oder für einen Tarif, der ein beachtliches Leistungsspektrum umfasst, bleibt ihm selbst überlassen.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich mit dem Leistungsumfang auch der Versicherungsbeitrag erhöht. Mit einer Selbstbeteiligung - prozentual oder als Festbetrag -, welche die Prämie reduziert, lässt sich dies teilweise ausgleichen. Doch eine zu hohe Selbstbeteiligung ist nicht ratsam.

Bereiche, innerhalb derer der privat Versicherte Leistungen frei wählen kann, sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie das Krankentagegeld. Letzteres ist vor allen Dingen für Selbstständige und Freiberufler ein wichtiger Aspekt und sollte den spezifischen Lebenshaltungskosten angepasst sein. Die Staffelung des Krankentagegeldes, hierbei steigt mit zunehmenden Krankheitstagen die Leistung, oder die Verlegung des Leistungsbeginns - beispielsweise Krankentagegeld ab dem 15 Tag - sind günstiger als eine Vollleistung, die am ersten Krankheitstag eintritt und beeinflussen den Versicherungsbeitrag positiv.
Doch auch für Arbeitnehmer ist das Krankentagegeld interessant, denn der Arbeitgeber leistet im Krankheitsfall nur die ersten 6 Wochen.

Zum Zweiten sind die zwischen Versicherungsnehmer und der privaten Krankenkasse vereinbarten Leistungen Teil des privatrechtlichen Versicherungsvertrages und damit von Seiten der Kasse nicht antastbar. Eine Änderung oder Verminderung des vertraglich verankerten Leistungsumfanges während der Versicherungszeit ist nur durch den privat Krankenversicherten möglich.
Diese Sachverhalte stehen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der das Leistungsspektrum hauptsächlich durch den Gesetzgeber geregelt ist, von diesem folglich geändert werden kann (Gesundheitsreformen) und für alle gesetzlich Krankenversicherten - unabhängig von der Krankenkasse - in gleicher Form gilt. Ausgenommen hiervon, sind die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlichen Mehrleistungen, die jedoch nur einen verschwindend geringen Anteil am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung haben.

Ein weiterer Unterschied besteht zwischen dem Versicherungsschutz beziehungsweise Krankenschutz im Allgemeinen. Private Krankenversicherungen bieten in aller Regel einen europaweiten, zum Teil sogar weltweiten (meist zeitlich begrenzt) Versicherungsschutz. Gesetzlicher Krankenschutz erstreckt sich üblicherweise nur auf Staaten innerhalb Europas, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde.
Privat Krankenversicherte genießen zudem den Vorteil der freien Arzt- und Krankenhauswahl, während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Zulassung und die Wirtschaftlichkeit von Bedeutung sind.
Die generell höhere Leistungsbereitschaft der privaten Krankenkassen - je nach Tarif das 2,3 fache, 3,5 fache der Gebührenordnung und darüber hinaus - sowie die größere Behandlungsfreiheit der Ärzte (keine Regelleistungen oder Budgetgrenzen) machen sich ebenfalls vorteilhaft bemerkbar.

Die Differenzen innerhalb der Leistungen bei der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung spiegeln sich auch in den unterschiedlichen Beitragserhebungen wider, vielmehr in deren Grundlagen.
Auf die Beiträge zur privaten Krankenversicherung wirken sich die individuelle Leistungsgestaltung aber auch persönliche Risiken, genauer gesagt das Alter, das Geschlecht und die Gesundheit, aus.
Weil der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Versicherungsantrages ein Kriterium ist, können zwangsläufig Vorerkrankungen verschiedene Auswirkungen bezüglich des Versicherungsschutzes haben. So gibt es Versicherungsausschlüsse, Leistungsstaffelungen und Risikozuschläge, im schlimmsten Fall kann das Versicherungsunternehmen den Antragsteller ablehnen. Eine Ausnahme bilden hierbei der Standardtarif und der ab 2009 existierende Basistarif, der Vorgenannten ablöst.

Ein Teil der Versicherungsbeiträge (gesetzlicher Zuschlag von 10% eingeschlossen) wird überdies verzinslich vom Versicherer angelegt und dient als Altersrückstellung. Damit wird gewährleistet, dass im Alter die Beiträge wegen des zunehmenden Krankheitsrisikos nicht sprunghaft ansteigen.
Eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge hat differenzierte Ursachen, zum Beispiel Kostensteigerung im Gesundheitswesen und medizinischer Fortschritt. Die gesetzliche Krankenversicherung muss ebenfalls auf derartige Veränderungen reagieren, entweder in Form einer Erhöhung der Beitragssätze, mit Leistungskürzungen, Einführung oder Anhebung der Zuzahlungen.
Da der Versicherungsbeitrag für jeden einzelnen privat Krankenversicherten erhoben wird und nur eben jenem zu Gute kommt - es gibt keine Umverteilung wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung -, ist eine beitragsfreie Mitversicherung eines Familienmitgliedes nicht realisierbar.

Beitragssatz, die Pauschale in Höhe von 0,9% (Arbeitnehmer) und das Bruttoeinkommen sind maßgeblich für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zu berücksichtigen ist die gültige Beitragsbemessungsgrenze. Für 2009 gilt erstmalig ein einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Bei Selbstständigen ist der Umsatz ein Kriterium.
Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder sogar die Ablehnung einer Person sind für die gesetzliche Krankenversicherung Fremdworte, was bei vielen Krankenkassen zu einer bedenklichen Risikostruktur führt, die ferner auf das Umlageverfahren (Solidaritätsprinzip) Druck ausübt.
Von der Beteiligung des Arbeitgebers (50%) an der Krankenversicherung profitieren sowohl Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen als auch privat Krankenversicherte. Allerdings ist diese im Falle der privaten Krankenversicherung auf den Höchstsatz der Gesetzlichen begrenzt.

Wer über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenkt und die Voraussetzungen erfüllt, der sollte vor dem Abschluß einer PKV einen Krankenkassenvergleich von einem erfahrenen Experten durchführen lassen. Jetzt hier kostenlos anfordern!