Gesetzliche Krankenkasse - Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenkasse GKV) und welche Unterschiede gibt es bei den Krankenkassen seit 2009?
Informationen zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und Übersicht über die Leistungen der Krankenkassen.
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Gesetzliche Krankenkasse (GKV) im Überblick der Leistungen

Grundsätzlich ist jeder, der über ein bestimmtes Einkommen verfügt, verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Dies betrifft Auszubildende genauso, wie Arbeiter und Angestellte. In der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse ist der jeweilige Arbeitnehmer frei gestellt.

Die Versicherungspflicht besteht nur für einen geringen Personenkreis nicht: Hierzu gehören Personen ohne eigenes Einkommen, Beamte und Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreitet sowie Selbständige.

Diese Personen haben jedoch die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die Beiträge richten sich nach den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen und nach dem Einkommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern einen bestimmten Schutz bei Krankheit.  Zwar sind die Leistungen im Vergleich zu den privaten Krankenkassen in der Regel deutlich geringer, jedoch ergeben sich in der gesetzlichen Krankenversicherung, dennoch Vorteile, vor allem für Familien. Während in der privaten Krankenkasse für jedes Mitglied Beiträge entrichtet werden müssen, können in der gesetzlichen Krankenkassen alle Familienangehörigen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, beitragsfrei mitversichert werden. Grundsätzlich ist heute jeder verpflichtet sich bei einer Krankenkasse zu versichern – entweder in der Gesetzlichen oder in der Privaten.

Bisher haben die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Beitragssätze gehabt, so dass es sich lohnen konnte einen Wechsel vorzunehmen, da hierdurch Beiträge eingespart werden konnten. Vor allem jüngere Versicherte haben hier einen Vergleich vorgenommen und sind zu einer günstigeren Krankenkasse gewechselt. Dies hatte zur Folge, dass gerade bei den teuren Krankenkassen überwiegend alte und kranke Menschen versichert waren. Dementsprechend hat der Gesetzgeber nun eine Änderung vorgenommen: ab 2009 liegt der Beitragssatz von allen gesetzlichen Krankenkassen bei 15,5% – einen Unterschied soll es nur noch in Bezug auf die Leistungen und den Service geben.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Sie richten sich nach der Höhe des Bruttoverdienstes und werden in einem festgelegten Prozentsatz berechnet. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt. Für viele Leistungen ergibt sich für die Versicherten eine Selbstbeteiligung, wie man es zum Beispiel bei Medikamenten kennt oder die Praxisgebühr. Doch auch die ärztlichen Behandlungen werden teilweise nur bis einem bestimmten Betrag übernommen – dies betrifft insbesondere den Zahnersatz und andere Zahnbehandlungen. Oft müssen die Versicherten hierbei einen großen Betrag selbst zahlen. Hiervor kann man sich jedoch durch eine Zusatzversicherung, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann, schützen. Es gibt verschiedene Arten von Zusatzversicherungen, die sich in ihren Leistungen und ihren Beiträgen unterscheiden.

Mit unserem Vergleichsrechner zur gesetzlichen Krankenkasse können Sie die Krankenkassen in den Leistungen vergleichen und so die GKV finden, die am besten zu Ihren Anforderungen passt.