Vermögenswirksame Leistungen - Das wichtigste zum Thema vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage sowie Angebot zur Anlage der vermögenswirksamen Leistung des Arbeitgebers.
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Vermögenswirksame Leistungen - wie man die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers nutzt

Die Vermögenswirksame Leistung kann auf verschiedenste Weise angelegt werden, zum Beispiel in Aktienfonds, Sparpläne, Lebensversicherungen oder in Bausparverträge.

Besonders beliebt sind vor allem Aktienfonds und Bausparverträge, wenn der Arbeitnehmer eine Sparzulage von seinem Arbeitgeber erhält. Zusätzlich kann er bei Bausparverträgen unter Umständen noch in den Genuss der Wohnungsbauprämie kommen.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer Vermögenswirksame Leistungen durch seinen Arbeitgeber anlegen lassen, unabhängig davon ob der Arbeitgeber einen Zuschuss gewährt. Entsprechend der Sparrate wird das Gehalt reduziert. Der Mindestsparbeitrag liegt bei 34 Euro pro Monat. Ob ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht, ist meist in den Tarifverträgen geregelt. Kleinere Unternehmen zahlen teilweise auch freiwillig diese Leistungen, man sollte also einfach einmal nachfragen. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses kann dabei bis zu 40 Euro im Monat betragen.

Der Vertrag zur vermögenswirksamen Leistung wird seitens des Arbeitnehmers geschlossen, der anschließend eine Kopie an seinen Arbeitgeber gibt. Der Arbeitgeber leistet die entsprechenden monatlichen Zahlungen durch einen eventuellen Zuschuss oder durch Abzug vom Gehalt.

Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer wird staatlich gefördert. Bei einer Anlage in Investmentfonds kann der Arbeitnehmer eine Zulage von bis zu 18 Prozent von 400 Euro erhalten – für einen maximalen Zeitraum von 6 Jahren. Damit ergibt sich eine staatliche Förderung von bis zu 72 Euro im Jahr. Voraussetzung für den Erhalt ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen, bei Ledigen liegt die Grenze bei 17.900 Euro, bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag.
Bei Bausparverträgen hingegen liegt die staatliche Förderung nur bei 8,8 Prozent von 400 Euro im Jahr, allerdings kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich erfolgt eine Ansparung über einen Zeitraum von sechs Jahren. Danach ruht der Vertrag für ein volles Jahr. Nach Ablauf von sieben Jahren also kann der Arbeitnehmer über seinen Anlagebetrag einschließlich der staatlichen Förderung frei verfügen.
Die Sparzulage, die staatliche Förderung, muss mit der Einkommensteuererklärung jährlich beantragt werden, hierzu ist eine Bescheinigung seitens der Gesellschaft notwendig, bei der der Vertrag geschlossen wurde.

Geplant ist zur Zeit eine Verbesserung der Förderung und den Voraussetzungen, die zum 1. April 2009 in Kraft treten soll. Demnach soll die Einkommensgrenze für Ledige auf 20.000 Euro, für Verheiratete das Doppelte, angehoben werden. Der förderfähige Höchstbetrag beträgt weiterhin 400 Euro, allerdings soll die Förderung auf 20 Prozent angehoben werden, so dass eine staatliche Förderung von bis zu 80 Euro im Jahr möglich ist.
Nur bestimmte Verträge sind im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistung möglich, nicht bei allen Anlagemöglichkeiten wird eine staatliche Förderung gegeben.