Steuertipps - Einen großen Teil der Einkommenssteuer sparen zu können ist für jeden ein Wunschtraum. Doch welche Steuertipps bringen was genau?
Informationen zur Einkommenssteuer und den Möglichkeiten die Steuern durch Steuertipps sparen zu können.
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Steuertipps zur Einkommenssteuer

Grundsätzlich hat jeder, der ein bestimmtes Einkommen erzielt auch Steuern zu zahlen. Die Höhe der Steuern richtet sich dabei nach der Höhe des Einkommen, dem Familienstand und der Kinderanzahl.

Bei Nichtselbständigen werden die Steuern von jedem Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet. Selbständige und Unternehmer haben in der Regel Einkommensteuer Vorauszahlungen zu leisten. Am Jahresende erfolgt eine Einkommensteuererklärung, die beim Finanzamt eingereicht wird.

Hier wird das Jahreseinkommen und die gezahlten Steuern überprüft. Es erfolgt ein Einkommensteuerbescheid, der festlegt ob eventuell Steuern zurückerstattet oder nachbezahlt werden müssen.

Um die Höhe der Steuern zu senken und eine entsprechende Erstattung zu erhalten, gibt es einige Möglichkeiten, wie das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden kann. Einige Steuertipps sollen hier genannt werden:
Viele Arbeitnehmer erhalten Zuschüsse zu den Fahrtkosten für den eigenen PKW, die jedoch pauschal zu versteuern sind. Sinnvoller ist dagegen ein Tankgutschein, denn dieser ist bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Somit ergibt sich ein Betrag von bis zu 600 Euro im Jahr der steuerfrei bleibt.

Auf der einen Seite ist es doch schön, wenn man ein zusätzliches Gehalt als Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhält. Doch schaut man sich einmal an, was nach allen Abgaben davon übrig bleibt, so stellt man fest, dass oft die Hälfte des zusätzlichen Geldes an den Fiskus und die Sozialversicherungen gehen. Hier sollte man überlegen, ob sich da nicht eine Umwandlung des Entgeltes in eine Direktversicherung lohnt. Durch die Entgeltumwandlung lassen sich unter Umständen mehrere hundert Euro Steuern im Jahr sparen.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ergibt sich eine Veränderung in der Besteuerung der Kapitalerträge zum 1. Januar 2009. Gewinne die aus Wertpapiergeschäften erzielt werden, sind grundsätzlich nicht mehr steuerfrei. Dagegen werden die Altverluste aus Spekulationsgeschäften jedoch bares Geld wert. Ab dem Jahr 2009 ist es möglich die Altverluste mit den Gewinnen, die aus dem Verkauf von Wertpapieren stammen, zu verrechnen. Diese Regelung gilt jedoch zunächst nur befristet bis Ende 2013.

Im Gespräch ist eine neue Besteuerung bei einer Firmenwagen Anschaffung ab dem Jahr 2009. Die Vorsteuer aus dem Kaufpreis sollen dann nur noch zu 50 Prozent erstattungsfähig sein. Trotz Kritiken sieht es zur Zeit so aus, dass diese Änderung kommen wird. Daher sollte die Anschaffung eines Firmenwagens möglichst noch im Jahr 2008 erfolgen, denn dann greift noch die alte Regelung und die Vorsteuer werden zu 100 Prozent erstattet.

Wie schnell kommt es vor, dass einem eine Quittung oder Rechnung im laufenden Jahr abhanden kommt? – Dennoch können die Ausgaben in einigen Fällen geltend gemacht werden, indem ein entsprechender Eigenbeleg erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Bewirtungsbelege, Parkgebühren, Präsente, Geschenke und Telefonkosten. Allerdings kann der Eigenbeleg nur im Rahmen der Werbungskosten oder Betriebsausgaben verwendet werden, ein Vorsteuerabzug hieraus ist nicht möglich.

Grundsätzlich können steuermindernde Investitionen für Besserverdienende eine lohnende Möglichkeit sein, um Steuern sparen zu können. Eine Beratung durch einen erfahrenen Experten sollte aber auf jeden Fall durchgeführt werden. Jetzt Beratung und Steuertipps kostenlos anfordern!