Rürup Rente - Leistungen, Voraussetzungen und steuerliche Aspekte der Rürup-Rente kompakt erklärt. Für wen lohnt sich die Rüruprente besonders?
Welche Vorteile und Nachteile hat die Rürup Rente und welche Leistungen und steuerlichen Gesichtspunkte sollte man bei der Rürup Rente berücksichtigen?
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Die Rürup Rente als staatlich geförderte Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland arbeitet nach dem Umlageverfahren, das bedeutet, Erwerbstätige finanzieren mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung die laufenden Rentenzahlungen.

Sinkende Einnahmen und ständig wachsende Ausgaben stellen eine große finanzielle Belastung dar.
Die Ursachen sind differenziert zu betrachten, einerseits hat die demographische Entwicklung in Deutschland, und deren Auswirkungen werden in naher Zukunft noch deutlicher zu spüren sein, zu dieser schwierigen Lage geführt.

Andererseits sind der vorzeitige Bezug der Altersrente und die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen - die jährlichen Bundeszuschüsse reichen hierfür nicht mehr aus - anzuführen. Die gesetzliche Rente genügt für eine solide Altersvorsorge nicht mehr und wird für die jüngere Generation, so die Prognosen, im Renteneintrittsalter nur noch eine Grundabsicherung darstellen. Eine private Absicherung wird immer wichtiger, je früher desto besser.

Zum 01. Januar 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt, eine Vorsorge, die allen zugängig und durch ihre Steuervorteile vor allem für Personen mit hoher Steuerlast interessant ist. Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet, da sie in ihren Leistungskriterien, außer dass sie eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ist, der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.
Zu den steuerlich absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen zählen neben den Beiträgen zur Rürup-Rente auch alle Beiträge der Basisversorgung, zu der die gesetzliche Rentenversicherung ebenso gehört wie Betriebsrenten, wenn es sich um eine kapitalgedeckte Altersvorsorge handelt, sowie landwirtschaftliche Alterskassen und berufsständische Einrichtungen mit gleichen Leistungsmerkmalen wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Vorerst kann aber nur ein prozentualer Anteil der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. 2008 können 66% der Beiträge, aber höchstens 60% der Obergrenze - Alleinstehende 20.000,00 Euro und Verheiratete 40.000,00 Euro im Jahr - steuerfrei in diese Vorsorge investiert werden. Die Anhebung erfolgt jährlich um 2%, ab 2025 gelten dann 100% der Beiträge, jedoch nur bis zur Obergrenze, als Sonderausgaben. Deshalb ist es sinnvoll, vor dem Abschluss der Rürup-Rente zu überprüfen, inwieweit die Beiträge zu dieser Altersvorsorge steuerlich relevant sind.

Der Staat fördert nur Sparanlagen, die eine lebenslange Rentenzahlung garantieren und eine Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr des Sparers zusichern. Das Kapital der Rürup Produkte - klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen - ist nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar.
Das gesparte Kapital wird bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) hingegen nicht als Vermögen angerechnet und ist vor Pfändungen geschützt. Die Gesellschaften bieten zum Schutz der Hinterbliebenen und des Sparers (Berufsunfähigkeit) geeignete Policen an. Die Prämien hierfür gelten ebenfalls als Sonderausgaben, wenn diese unter 50% der Beiträge zur Rürup-Rente liegen.
Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, das bedeutet, auf die späteren Rentenzahlungen werden Steuern erhoben. Bis 2040 erfolgt eine schrittweise Besteuerung,  der bei Renteneintritt gültige steuerpflichtige Leistungsteil wird lebenslang festgeschrieben. 2005 mussten die Leistungen nur zur Hälfte versteuert werden. Danach steigt der steuerpflichtige Teil bis 2020 um jährlich 2% und bis 2040 jeweils um 1%. Der Vorteil für Sparer ist darin begründet, dass die zu entrichtenden Steuern im Alter in der Regel geringer sind als im Erwerbsleben.

Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Sparbeiträge größtenteils in risikoarme Anlagen investiert, nur ein kleiner Teil in chancenreiche Immobilien und Aktien. Dadurch können Leistungen und Mindestverzinsungen garantiert werden. Überschussbeteiligungen erhöhen die Rente, diese sind aber nicht garantiert und werden, wenn überhaupt, derzeit sehr gering ausfallen.
Anders sieht es bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung aus, hier werden die Sparbeiträge vorrangig beispielsweise in Aktienfonds und Immobilienfonds angelegt. Sparer erzielen dadurch höhere Renditen als mit einer klassischen Rentenversicherung, dafür tragen sie das alleinige Risiko.
Von der Finanzkrise sind fast alle Anlagegruppen betroffen, besonders Aktien haben an Wert verloren und Sparer müssen gegenwärtig  hohe Verluste hinnehmen. Eine Alternative sind fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantie oder Policen, die ausschließlich in Garantiefonds investieren, diese versichern zumindest den Erhalt des Kapitals, haben dafür vergleichsweise hohe Kosten.

Auf jeden Fall lohnt es sich vor dem Abschluß einer Form der Rürup Rente einen kostenlosen Vergleich von einem erfahrenen Renten Experten anzufordern.