Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung - Infos zur Pflegeversicherung und Vergleich der Leistungen von privater und gesetzlicher Pfleversicherung sowie der privaten Pflegezusatzversicherung.
Infos zur privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung sowie Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherungen.
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Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung

Grundsätzlich besteht für jeden Menschen eine gesetzliche Verpflichtung einer Pflegeversicherung anzugehören. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind gehören automatisch auch der gesetzlichen Pflegeversicherung an.

Die privaten Krankenversicherungen sind ebenfalls verpflichtet, eine entsprechende Pflegeversicherung für ihr Mitglieder zu unterhalten. Alle Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind also auch in der privaten Pflegeversicherung versichert. Das Gesetz besagt, dass die Leistungen der privaten Pflegeversicherungen mindestens dem gleichen Standard entsprechen müssen, wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Wie bei allen anderen gesetzlichen Leistungen auch, wird mit der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich der Standard finanziert. Dem Anspruch und der Lebensführung des jeweils Betroffenen, werden die Leistungen in der Regel keineswegs gerecht. Schnell droht in einer Notsituation das soziale Abseits.

Die Bestimmungen der Pflegesatzhöhe, die Einordnung in Pflegestufen und das jeweilige Leistungsvolumen sind nahezu unbekannte Größen. Tritt der Versicherungsfall ein, so kann eine optimale Versorgung und Pflege in der Regel nicht garantiert werden. Dabei muss man sich vor Augen führen, wie schnell es zu einem Versicherungsfall kommen kann. In Deutschland gibt es rund zwei Millionen Pflegebedürftige, die auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen sind. Dabei trifft es nicht nur ältere Menschen, sondern auch viele Jüngere sin hiervon betroffen: zum Beispiel Folge aus einem Herzinfarkt oder einem Unfall. Die Betroffenen sind über Jahre auf pflegerische Hilfe angewiesen, entweder durch Familienangehörige und Ärzte oder auch durch Pflegestationen und Pflegeheimen.

Aufgrund der geringen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen und den Pflichtversicherungen der privaten Krankenkassen, , die meist nur zwischen 50 und 65 Prozent der anfallenden Kosten liegen, empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, mit der es möglich ist, den Pflegestandard bedeutend zu verbessern. Die Pflegezusatzversicherung gleicht die Schwachstellen der Standardversicherung aus.
Dabei sollte man bedenken, dass man diese Zusatzversicherung nicht erst dann abschließt, wenn es bereits zu spät ist. Viele Versicherungsunternehmen haben dementsprechend eine Höchstalter festgelegt bis zu dem der Eintritt in die Pflegezusatzversicherung erfolgen kann. Zudem erhöhen sich natürlich die Beiträge, je später man in die Versicherung eintritt.

Die Pflegezusatzversicherung zahlt in erster Linie den Differenzbetrag zur Standard-Pflegeversicherung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder einem bestimmten Prozentsatz.
Wer nur Leistungen aus der Standard-Pflegeversicherung bezieht, muss mit erhöhten Selbstkosten rechnen. Wenn diese selbst nicht aufgebracht werden könne, so kann das Sozialamt die Leistungen übernehmen. Aber Vorsicht: die nächsten Angehörigen sind verpflichtet für diese Kosten aufzukommen. Das Einkommen der Kinder wird also überprüft, ob diese für die Pflege der Eltern aufkommen können. Schon um die nächsten Angehörigen vor eventuell anfallende Kosten zu schützen, sollte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden.