Private Rentenversicherung - Informationen über die private Rentenversicherung und Vergleich der verschiedenen Rentenversicherungen zur Altersversorgung.
Die beste private Rentenversicherung durch einen Vergleich der verschiedenen Anbieter von Rentenversicherungen zur Altersversorgung finden.
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Private Rentenversicherung - die richtige Altersversorgung mit Rentenversicherungen

Ob die gesetzliche Rente sicher ist, scheint heutzutage fraglich. Was sich inzwischen jedoch klar herauskristallisiert hat ist, dass die gesetzliche Rente von morgen nicht mehr ausreichen wird, um die Lebenserhaltungskosten voll zu decken.

Schlagwörter wie Altersarmut geistern durch die Köpfe der Menschen und viele Rentner müssen schon jetzt mit ihren gesetzlichen Rentenzahlungen extrem haushalten, um im Monat „über die Runden zu kommen“. Wie wird es erst in 15 oder 20 Jahren sein?

Diese Gedanken beschäftigen die Bürger der Bundesrepublik und führten auch dazu, dass selbst der Staat zur privaten Altersversorgung aufruft und diese in Form der Riester-Rente und der Rürup-Rente unterstützt.

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Vorkehrungen für die finanzielle Situation im Alter zu treffen. Eine klassische Variante ist dabei die private Rentenversicherung, welche gerade heute - in Zeiten von Krisen und Crashs auf den Finanzmärkten - dem gesteigerten Sicherheitsbewusstsein vieler gerecht wird. Im Jahr 2007 waren einen Großteil der Neuabschlüsse der Versicherungsunternehmen private Rentenversicherungen, selbst für einige Experten war dieser Zulauf eine Überraschung.
Wen wundert es, bietet die private Rentenversicherung mit derzeit zwar „nur“ 2,25 % Verzinsung eine geringe, doch zumindest garantierte Rendite.
Hinzukommen die Überschüsse, die jedoch mit Vorsicht zu genießen sind, da nicht garantiert und vom Investitionsgeschick der Versicherungsgesellschaft abhängig. Empfehlenswert ist es daher, beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung vor allen Dingen die garantierte Zahlung im Auge zu behalten.

Die private Rentenversicherung gibt es zum einen in Form der Sofortrente, bei der üblicherweise eine größere Summe per Einmalzahlung vor oder während des Rentenalters an die Versicherung geleistet wird. Jeden Monat erhält der Versicherungsnehmer dann eine vorher festgelegte monatliche Rentenzahlung bis zum Lebensende und minimiert somit das Risiko, das Geld vorzeitig zu „verpulvern“.
Wie überall ist hierbei ein Vergleich der Versicherungsangebote sinnvoll, denn oft wird eine Mindesteinlage vorausgesetzt. Grundsätzlich hängt die Höhe der Rente von der Höhe der Einmalzahlung ab, was zudem berücksichtigt werden sollte.

Die wohl geläufigere Variante ist die aufgeschobene Rente, bestehend aus Einzahlphase und Auszahlphase. Während der ersten Phase zahlt der Versicherungsnehmer jeden Monat einen vereinbarten Betrag an das Versicherungsunternehmen, dieser kann sich außerdem durch Dynamik erhöhen, oder einmalig eine größere Summe und erhält zu einem festgelegten Zeitpunkt, beispielsweise dem 65. Lebensjahr, eine Summe X. Die Summe X setzt sich aus den garantiert verzinsten Beiträgen und den erzielten (nicht garantierten) Überschüssen zusammen, abzüglich der Versicherungskosten, und kann - sofern das Kapitalwahlrecht Teil des Versicherungsvertrages ist - als einmalige Zahlung oder lebenslange Rente an den Versicherten geleistet werden. Die lebenslange Rente kann wiederum konstant, steigend oder sinkend sein.

Zu beachten ist, dass die staatliche Förderung (Riester-Rente und Rürup-Rente) nur dann gewährt wird, wenn kein Kapitalwahlrecht besteht - eine einmalige Auszahlung von bis zu 30% ist bei der Riester-Rente möglich -, denn nur so kann von staatlicher Seite aus sichergestellt werden, dass die Versicherungsbeiträge und die Förderung zur Altersvorsorge eingesetzt werden.
Die Versicherungskosten müssen dem Interessenten bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung offen gelegt werden und variieren von Anbieter zu Anbieter, also vergleichen!
Vorgesehen ist die private Rentenversicherung explizit für die Altersvorsorge, weswegen eine vorzeitige Kündigung oder die Inanspruchnahme der Rückkaufswerte mit Fortführung des Vertrages zum Teil mit Verlusten behaftet sind.
Insbesondere in den ersten Versicherungsjahren sollte dies vermieden werden, weil die Aufwendungen für die Versicherung zu Beginn von den Beiträgen abgezogen werden. Auch hier ist ein Angebotsvergleich zweckmäßig, um die Rückkaufswerte der jeweiligen Versicherungsjahre zu prüfen.
Falls der Versicherungsnehmer zum Beispiel nach 15 Jahren Kapital benötigt, kann der Rückkaufswert der privaten Rentenversicherung den kurzzeitigen Kapitalbedarf decken, die Versicherung kann dann selbstverständlich auch weiter geführt werden, nur vermindert sich so zwangsläufig die oben genannte Summe X. Zudem ist die Beleihung des Versicherungsvertrages (Policendarlehen) eine weitere Möglichkeit kurzzeitig den eigenen Kapitalbedarf auszugleichen.

Die Abrufoption und die Aufschuboption sind weitere interessante Aspekte, die von diversen Versicherungsgesellschaften offeriert werden und mehr Flexibilität für den Versicherungsnehmer bieten, denn so kann das in der Police festgelegte Renteneintrittsalter und damit der Leistungsbeginn der Versicherung vorverlegt (Abruf) oder verzögert (Aufschub) werden.
Ziel einer privaten Rentenversicherung ist es - im Gegensatz hierzu steht die  Risikolebensversicherung - das Langlebigkeitsrisiko abzudecken, also Kapital für das Alter anzusparen, weswegen auch die Bezeichnung Erlebensversicherung verwendet wird. Trotzdem kann das Todesfallrisiko eingeschlossen sein. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Ansparphase, werden an die Hinterbliebenen - sofern Vertragsinhalt - die bis dato eingezahlten Beiträge, die bis dato geleisteten Beiträge plus die erwirtschafteten Überschüsse oder die garantierte Summe, die dem Versicherungsnehmer im Erlebensfall zu Gute gekommen wäre, ausgezahlt. Für das Risiko des Ablebens des Versicherten während der Rentenbezugszeit kann eine so bezeichnete Garantiezeit vereinbart werden, innerhalb der die Hinterbliebenen die festgelegte Rente weiter beziehen. Ferner können eine einmalige Abfindung und eine lebenslange Hinterbliebenenrente Vertragsinhalt sein.

Die konventionelle private Rentenversicherung investiert vorrangig in risikoarme, dafür vergleichsweise sichere Anlagen, im Gegensatz zur fondsgebundenen Rentenversicherung, in deren Fokus aussichtsreiche Investmentfonds stehen. Im Sinne des Zinseszinseffektes ist es daher sinnvoll, in jungen Jahren eine private Rentenversicherung abzuschließen, denn dadurch werden auch vergleichsweise geringe Versicherungsbeiträge über die Jahre zu einer lukrativen Altersvorsorge angespart.
Natürlich spielt für einige Bürger ebenso der steuerliche Aspekt bei der Wahl des Altersvorsorgeproduktes eine Rolle. Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung ist abhängig von der Auszahlart und dem Ertragsanteil, dabei handelt es sich um den Gewinn, der durch Zins und Zinseszins erwirtschaftet wurde.
Wird die Versicherungssumme als lebenslange monatliche Rente gewährt, ist das Alter bei Rentenbeginn entscheidend. So beträgt der versteuernde Anteil 30% bei einem Renteneintrittsalter von 50 Jahren, 18 % bei 65 und 66 Jahren, im 69. Jahr wären es noch 15%. Wer also spät in Rente geht, senkt die Steuerlast.
Maßgeblich bei der Einmalausschüttung der Versicherungssumme sind hingegen der persönliche Steuersatz und die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Versicherungsbeiträge, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Außerdem kann die daraus resultierende Summe halbiert werden, wenn die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre betrug und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr erreicht hat.

Auf jeden Fall lohnt es sich vor dem Abschluß einer Form der privaten Rentenversicherung einen kostenlosen Vergleich der Rentenversicherungen von einem erfahrenen Altersvorsorge Experten anzufordern.