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Wohn-Gebäudeversicherung - welche Gebäudeversicherungen sinnvoll sind

Die eigenen vier Wände haben sich inzwischen als eine beliebte Form der Altersvorsorge etabliert, sei es um im Alter mietfrei im eigenen Haus wohnen zu können oder die Immobilie zu vermieten und mit diesen Einnahmen die Rente aufzustocken.

Unabhängig davon, aus welchem Grund die Immobilie erworben oder gebaut wurde, ihr Schutz steht für den Eigentümer an oberster Stelle. Eine Beschädigung oder gar Zerstörung des Eigenheims würde einen erheblichen Einschnitt in die finanzielle Leistungsfähigkeit bedeuten, möglicherweise sogar das finanzielle Aus.

Daher ist es wichtig, die Immobilie mittels einer Gebäudeversicherung gegen übliche Risiken, wie Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser, abzusichern.
Innerhalb der Gebäudeversicherung sind wegen dem Verbund aus Sturm- und Hagelversicherung, Feuerversicherung und Leistungswasserversicherung oben genannte Risiken einzeln aber auch in Kombination versicherbar.
Bei der Immobilienfinanzierung wird von den Kreditinstituten in aller Regel wenigstens eine Absicherung gegen Feuer verlangt. Außerdem ist der Einschluss von Elementarschäden, beispielsweise Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen usw., in die Gebäudeversicherung zu überdenken.

Normalerweise bezieht sich die Gebäudeversicherung - unabhängig von der Ausgestaltung hinsichtlich der versicherten Gefahren - auf das Gebäude plus Nebengebäude auf einem Grundstück, welche in der Versicherungspolice benannt sind. Gebäudebestandteile, also Teile die mit dem im Versicherungsvertrag festgelegten Gebäude (Nebengebäude) verbunden sind, unterliegen dem Versicherungsschutz. Der Schutz erstreckt sich gewöhnlich auch auf Wohnzweck dienliches Zubehör und Gegenstände zur Instandhaltung sowie Teile des Grundstückes. Folglich sind beispielhalber Türen, sanitäre Anlagen, Fenster, Einbauküchen, Alarmanlagen, Brennvorräte, Markisen und Briefkästen eingeschlossen.

Bei Schäden an nicht verbundenen Gegenständen, wie Fernseh- und Computergeräte, Tische, Gardinen usw., sowie an durch Mieter eingebrachte Sachen tritt im Regelfall nicht die Gebäudeversicherung ein, hier greift jedoch die Hausratversicherung.
Außer der Versicherungserweiterung bezüglich der Elementarschäden gibt es weitere Einschlüsse, die die Deckung ergänzen, unter anderem Überspannungsschäden, die nicht aus einem direkten Blitzeinschlag resultieren, wetterbedingte Rückstauschäden, Mietausfall bei vermieteten Immobilien, Schäden an Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes,  Unterbringungskosten im versicherten Schadensfall sowie Schäden durch Einbruch, Versuch des Einbruches oder Vandalismus.

Neben dem Versicherungsumfang ist vor allem die Versicherungssumme von Bedeutung, diese sollte dem aktuellen Wert der Immobilie entsprechen und daher nicht auf eigenen Schätzungen beruhen oder aus alten Versicherungsverträgen übernommen werden. Es gibt aber diverse Verfahren um jene zu ermitteln, darunter die Umrechnung des Gebäudeneubauwertes (1914-Methode) und die Wertermittlung nach Größe und Ausstattung der Immobilie.
Nur wenn die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht, kann der Eigentümer sicher sein, dass im Falle eines versicherten Schadens die erforderlichen Reparaturkosten übernommen werden und bei Zerstörung die Immobilie mittels der Versicherungsleistung wieder errichtet werden kann.

Der Einfachheit halber und um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Gebäudeversicherung auf den gleitenden Neuwert abgeschlossen werden. Der gleitende Neuwertfaktor orientiert sich am Baupreisindex sowie zu einem geringen Prozentsatz am Tariflohnindex für das Baugewerbe, veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt. Die Versicherungssumme wird gemäß der Entwicklung der Baukosten (gleitender Neuwertfaktor) automatisch angepasst, ohne dass der Versicherte sich darum bemühen muss, die Entwicklung der Baupreise selbst zu beobachten und die Versicherungssumme anzugleichen, wie bei einer „normalen“ Neuwertversicherung, bei der durch Nichtanpassung die Gefahr der Unterversicherung besteht.
Die Gebäudeversicherung auf Zeitwert (Zeitwert=Neuwert-Wertminderung durch Abnutzung und Alter) findet sich eher selten. Ebenso wie die Gebäudeversicherung auf gemeinem Wert (Verkaufspreis des Gebäudes), die bei Immobilien in Frage kommt, welche auf Grund beträchtlicher Gefahren nicht mehr genutzt werden können oder bereits zum Abbruch bestimmt sind.
Generell ist zu beachten, dass Anbauten, Neubauten, Umbauten sowie Maßnahmen zur Modernisierung dem Versicherer rechtzeitig mitgeteilt werden, denn hieraus kann sich eine Änderung der Versicherungssumme ergeben.

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