Hausratversicherung - Wann benötigt man eine private Hausratversicherung und worauf sollte man bei einem Vergleich der Leistungen der Hausratversicherungen achten?
Informationen zur Hausratversicherung und Übersicht der Leistungen von Hausratversicherungen.
Sie sind hier: Startseite Versicherungen >> Hausratversicherung

Hausratversicherung - was bei Hausratversicherungen wichtig ist

Die Mehrheit der deutschen Haushalte schützt ihr Hab und Gut, genauer gesagt sichern die finanziellen Folgen eines Schadens an diesem, mittels einer Hausratversicherung.

Die Hausratversicherung greift bei Schäden am Hausrat, welche durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Raub und Einbruchdiebstahl - sowie infolgedessen Vandalismus - verursacht wurden, und ist eine sinnvolle Ergänzung zur Gebäudeversicherung. Von einigen Gesellschaften wird sie auch als Kombination mit einer privaten Haftpflichtversicherung angeboten.

Der durch einen Blitz verursachte Überspannungsschaden am neu erworbenen Notebook, das aus der Waschmaschine austretende Leitungswasser, der Adventskranz der Feuer fing und die Flammen, die sich in der Wohnung ausbreiteten, oder der Einbrecher, der es auf den wertvollen Kunstdruck abgesehen hatte - der finanzielle Schaden am Hausrat kann enorm sein und es bleibt nur zu hoffen, dass sich der Eigentümer ausreichend durch eine Hausratversicherung abgesichert hat.

Unter Hausrat sind im Allgemeinen sämtliche bewegliche Gegenstände und Dinge eines Haushaltes zu verstehen, die der Einrichtung, dem Gebrauch und Verbrauch dienen. Folglich gehören zum versicherbaren Hausrat unter anderem Möbel, Gardinen, Vasen, Geschirrspüler, Besteck, Kleidung, Fernsehgeräte und Lebensmittel.
Wertsachen, wie Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände, Wertpapiere, Münzen etc., sind üblicherweise bis zu 20% der Versicherungssumme gedeckt, eine höhere Absicherung ist zumeist gegen Aufpreis möglich und erfordert eventuell zusätzliche Sicherungsmechanismen (Safe usw.).

Mit dem Gebäude verbundene Gegenstände, beispielsweise Einbauküchen, sind üblicherweise über die Gebäudeversicherung abgesichert, können jedoch - wenn im Vertrag genannt - in der Hausratversicherung einbezogen sein.
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat der in der Police benannten Wohnung (einschließlich Balkon, Keller, Waschküche, auf Grundstück befindliche Garagen etc.- verschlossen) / Haus. Überdies kann der Versicherungsschutz auf Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, erweitert werden.
Beruflich genutzte Wohnräume und Arbeitsgeräte sind in der Regel nur dann Bestandteil des Versicherungsvertrages, wenn diese auch der privaten Nutzung unterliegen, beispielsweise der Computer oder das Arbeitszimmer innerhalb der privaten Wohnung.

Zum Leistungsbereich einer Hausratversicherung gehören die Beschädigung und Zerstörung des Hausrates durch oben genannte Risiken sowie das Abhandenkommen von Hausrat als Folge dieser. Die Versicherungsgesellschaft leistet im versicherten Schadensfall erforderliche Reparaturkosten, Aufwendungen für Ersatz bei Zerstörung sowie etwaige Folgekosten, darunter - je nach Police - Aufräumkosten, Unterbringungskosten bei Unbewohnbarkeit, Lagerkosten, Schlossänderungskosten, Aufwendungen für die Rückreise aus dem Urlaub und Sachverständigenkosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Überdies offerieren die Versicherer diverse Deckungserweiterungen, beispielsweise Überspannungsschäden durch einen indirekten Blitzschlag, Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl, Wasserverlust als Folge eines Rohrbruches, Elementarschäden, Hausratdiebstahl aus verschlossenen Fahrzeugen (Handy etc.), Fahrraddiebstahl außerhalb verschlossener Räume, Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit sowie Glasbruch (Außen- sowie Innenverglasung) - gegebenenfalls muss dies durch eine Glasversicherung gedeckt werden.

Wie bei anderen Versicherungsverträgen auch sind vor Abschluss einer Hausratversicherung, die Konditionen zu prüfen, besondere Beachtung ist der Versicherungssumme zu schenken. Diese sollte wohl bedacht sein und in regelmäßigen Abständen geprüft werden, nur so können Unterversicherung und Überversicherung vermieden werden.
Die Überversicherung führt zu höheren Versicherungsprämien als eigentlich notwendig, die Unterversicherung hat im versicherten Schadensfall zur Folge, dass der Versicherer nur anteilmäßig zahlt. Angenommen der Hausrat weist einen Gesamtwert von 40.000 Euro aus, die Versicherungssumme beläuft sich aber nur auf 20.000 Euro. Tritt nun ein Schaden von 8.000 Euro ein, begleicht die Versicherung lediglich 4.000 Euro.

Generell sollte die Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert des Hausrates entsprechen und die Versicherungsgesellschaft den Wiederbeschaffungswert leisten.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich zwei Möglichkeiten, zum einen die regelmäßige Auflistung des Hausrates und Anpassung der Versicherungssumme, zum Zweiten die Vereinbarung des Unterversicherungsverzichtes der Gesellschaft. Ist diese Vertragsbestandteil, prüft das Versicherungsunternehmen im versicherten Schadensfall nämlich nicht, ob eine Unterversicherung besteht und tritt maximal bis zur festgelegten Versicherungssumme in Leistung.

Die Versicherer verlangen für diesen „Verzicht“ die Vereinbarung einer Mindestversicherungssumme je m² Wohnfläche, diese liegt zwischen 400 Euro und 750 Euro, zumeist sind es 650 Euro/m². Bei einer Wohnfläche von 70 m² wären dies 45.500 Euro. Liegt der Neuwert des Hausrates höher ist die Versicherungssumme entsprechend anzugleichen, bei (kostenintensiven) Einzelstücken sollte zudem eine eindeutige fotografische Auflistung bei der Versicherungsgesellschaft hinterlegt werden.

Bei einem Schadensfall in der gemieteten Wohnung wie im eigenen Haus können hohe Schadenssummen entstehen, die nicht so einfach ausgeglichen werden können. Führen Sie deshalb einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der privaten Hausratversicherungen durch und beantragen die beste Hausratversicherung direkt online nach dem Vergleich.