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Das wichtigste zur Rürup Basisrente

Die Basisrente, die auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, kann nur dann voll ausgenutzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Verträge zur Basisrente müssen so gestaltet sein, dass die spätere Auszahlung nur in Form einer Rente erfolgt, Ehepartner oder Kinder erhalten im Falle eines Ablebens ebenfalls eine Rente, die Ansprüche aus der Versicherung sind nicht pfändbar, was auch bedeutet, dass sie im Falle von Hartz IV Empfang gesichert sind.

Grundsätzlich ist es nicht möglich die Versicherung zu verkaufen oder den Versicherungsnehmer während der Laufzeit zu wechseln, auch das Bezugsrecht kann nicht verändert werden (es ist nicht übertragbar und nicht vererbbar). Die Auszahlung der Rente kann frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnen – und erfolgt dann ein Leben lang. 

Die Vorteile der Basisrente liegen zum einen in der flexiblen, privaten Altersvorsorge. Nach den individuellen Wünschen des Sparers werden Rentenansprüche erworben, die von gesetzlichen Entscheidungen unabhängig sind.
Die gesetzliche Rente ist immer von den Gesetzgebern abhängig, so wurde diese in den letzten Jahren deutlich gesenkt – ein Grund mehr über eine private Altersvorsorge nachzudenken. Dies sieht auch der Gesetzgeber so und bietet erhebliche Steuervorteile bei der Basisrente an. So sind für Ledige bis zu 20.000 Euro und bei Ehepaaren der doppelte Betrag steuerlich abzugsfähig. Dabei gilt jedoch zunächst, dass nur 66 Prozent (im Jahr 2008) der Beiträge steuerlich geltend gemacht werde können. Dieser Prozentsatz erhöht sich jedoch jährlich um zwei Prozentpunkte auf 100 Prozent im Jahr 2025. So ist durch die Steuerersparnis ein Vermögensaufbau möglich, wodurch die Basisrente besonders renditestark wird. Die vereinbarte Rente wird ein Leben lang garantiert – egal ob man nun 70 oder 90 Jahre alt wird.

Das Kapital der Basisrente wird nicht zum Vermögen hinzugerechnet, dies ist vor allem dann wichtig, wenn zu einem späteren Zeitpunkt Hartz IV angemeldet werden muss. Auch bei einer Insolvenz ist keine Zwangsliquidierung möglich. Der Rentenbeginn kann im gewissen Maße flexibel gewählt werden. Durch die Hinterbliebenen Rente ist es möglich den Ehegatten mit abzusichern. Des weiteren kann in den Vertrag der Basisrente eine Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit integriert werden.
Da in der Ansparphase der Basisrente erhebliche Steuervorteile gewährt werden, wird die Besteuerung der Rentenleistung im Alter voll nachgelagert. Dies bedeutet, dass die ausbezahlte Rente, dem aktuellen Steuersatz unterliegt. Dennoch ergibt sich hieraus ein enormer Vorteil, den in der Regel liegt das Einkommen zu Rentenbeginn deutlich unter dem Verdienst, so dass weniger Steuern zu entrichten sind. 

Die meisten Verträge zur Basisrente ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität. So können die Beiträge beispielweise dynamisch angepasst werden, so dass auch steigende Inflationsraten berücksichtigt werden. Auch eine einmalige Zuzahlung im Jahr ist möglich. Gerade für Selbständige könnte dies sehr interessant sein, da  so die Steuern zum Ende des laufenden Geschäftsjahres optimiert werden können.

Auf jeden Fall lohnt es sich vor dem Abschluß eines Basisrente - Vertrages einen kostenlosen Vergleich von einem erfahrenen Altersvorsorge Experten anzufordern.