Direktversicherung - Was man bei der Direktversicherung beachten muss und wie man durch einen Vergleich der Direktversicherungen die besten Leistungen findet.
Informationen zur Direktversicherung und Übersicht der Leistungen von Direktversicherungen.
Sie sind hier: Startseite Rente>> Direktversicherung

Direktversicherung - worauf bei Direktversicherungen zu achten ist

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, die grundsätzlich der Arbeitgeber abschließt. Dabei kann es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung, eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung handeln.

Die Beiträge zur Direktversicherung zahlt der Arbeitgeber, der Begünstigte der Versicherung ist dagegen der Arbeitnehmer.
Im Rahmen der Entgeldumwandlung wird ein Teil des Gehaltes bzw. Lohns nicht an den Arbeitnehmer gezahlt, sondern fließt als Beitrag in die Direktversicherung. Diese Beiträge sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei (derzeit bis zu 2.544 Euro).

Die Laufzeit der Direktversicherung kann variabel abgeschlossen werden, jedoch darf die Auszahlung aus der Direktversicherung frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen. Der jeweilige Bezugsberechtigte (der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen) hat gegenüber dem jeweiligen Versicherungsunternehmen einen direkten Anspruch.

Grundsätzlich kann die Direktversicherung nur für den Hauptberuf abgeschlossen werden. – Bei Nebenjobs beispielweise kann eine Direktversicherung nicht abgeschlossen werden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Direktversicherung im Rahmen der Entgeldumwandlung.
Der Vorteil der Direktversicherung liegt vor allem in der Altersvorsorge. Sollte das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet werden, so wird die Direktversicherung auf den Arbeitnehmer übertragen. Dieser kann nun wählen, ob er die Beiträge selbst weiter zahlen möchte, den Vertrag beitragsfrei stellen möchte oder den Versicherungsvertrag durch seinen neuen Arbeitgeber fortführen lässt. Ein weiterer Vorteil der Direktversicherung liegt sicherlich darin, dass das eingezahlte Kapital bei Hartz IV nicht angerechnet werden darf.

Die Direktversicherung beinhaltet einen Garantiezins, der für alle neuen Verträge, die seit Anfang des Jahres 2007 bei 2,25 Prozent liegt. Hinzu kommen Einsparungen bei den Sozialabgaben und Steuervorteile, wodurch die Direktversicherung zu einer attraktiven Anlageform wird.
Zwar erfolgt nach der Laufzeit die Auszahlung der Direktversicherungen in Form von Rentenzahlungen, jedoch ist es möglich eine Teilauszahlung des Gesamtkapitals in Höhe von bis zu 30 Prozent zu vereinbaren. Der Erhalt der Zahlungen im Rentenalter unterliegt nach dem Alterseinkünfte Gesetz der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet zwar, das die Einkünfte besteuert werden, jedoch ergibt sich in der Regel ein weiterer steuerlicher Vorteil, da der Steuersatz selbst zu diesem Zeitpunkt in der Regel günstiger liegt.

Doch auch für den Arbeitgeber ergeben sich durch die Direktversicherung erhebliche Vorteile: zum einen lassen sich hierdurch die Lohnnebenkosten senken. Zum anderen aber besteht seitens des Arbeitnehmers keinerlei Anspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber. Dadurch ergibt sich auch, dass die Versorgungsansprüche nicht zu bilanzieren sind, also keine Rückstellung vorgenommen werden muss. Durch die unkomplizierte und einfache Abwicklung entsteht für die Arbeitgeber ein sehr geringer Verwaltungsaufwand.